Gefährdungsbeurteilung

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können durch die Freisetzung legionellenhaltiger Aerosole ein gesundheitliches Risiko für Menschen in der Umgebung darstellen.
Um dieses Risiko zu minimieren, stellt die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) besondere Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung entsprechender Anlagen.

Eine anlagenspezifische Gefährdungsbeurteilung bildet eine wichtige Grundlage für die Ermittlung und Bewertung möglicher hygienischer Risiken.

Individuelle Bewertung Ihrer Anlage

Wir unterstützen Betreiber bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der 42. BImSchV und der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere der VDI 2047.

Unsere Leistungen:

  • Aufnahme und Bewertung relevanter Anlagendaten
  • Betrachtung der Wasserbeschaffenheit und Wasserbehandlung
  • Bewertung hygienisch relevanter Betriebsbedingungen
  • Erfassung möglicher Gefährdungen durch Aerosolfreisetzung
  • Betrachtung des Anlagenstandortes und der exponierten Umgebung
  • Überprüfung vorhandener Betriebs- und Überwachungsmaßnahmen
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Risikominimierung
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Neben der Gefährdungsbeurteilung beraten wir zu den hygienischen Anforderungen an den Anlagenbetrieb und unterstützen bei der Einordnung von Untersuchungsergebnissen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.

Unser Ziel: Risiken frühzeitig erkennen, Betreiber bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen und einen hygienisch sicheren Anlagenbetrieb fördern.

Kontakt

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