


Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können durch die Freisetzung legionellenhaltiger Aerosole ein gesundheitliches Risiko für Menschen in der Umgebung darstellen.
Um dieses Risiko zu minimieren, stellt die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) besondere Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung entsprechender Anlagen.
Eine anlagenspezifische Gefährdungsbeurteilung bildet eine wichtige Grundlage für die Ermittlung und Bewertung möglicher hygienischer Risiken.
Wir unterstützen Betreiber bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der 42. BImSchV und der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere der VDI 2047.
Unsere Leistungen:
Neben der Gefährdungsbeurteilung beraten wir zu den hygienischen Anforderungen an den Anlagenbetrieb und unterstützen bei der Einordnung von Untersuchungsergebnissen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Unser Ziel: Risiken frühzeitig erkennen, Betreiber bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen und einen hygienisch sicheren Anlagenbetrieb fördern.
Dann nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns darauf!
Vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches Gespräch!